Entsorgung


Abfälle, welche nicht einem Recycling zugeführt werden können, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Dabei hat jeder Abfallbesitzer unter anderem die gesetzliche Verpflichtung seine Abfälle nur einem hierfür berechtigten Entsorger zu übergeben.

Unsere Firma verfügt über eine entsprechende Genehmigung seitens des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für das Sammeln und auch Behandeln verschiedener Abfallarten, sowie über eine gleichzeitige Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde hierfür.

Abfälle von Baustellen werden durch unsere Firma hierbei entweder selbst ordnungsgemäß und gesetzeskonform im Rahmen unserer genehmigten Baumaßnahmen für Bodenaushub verwertet oder einem berechtigtem Entsorgungsunternehmen übergeben.